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§
1 Geltung der Bedingungen
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote von Firma Digital NetService
erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.
Der Bestätigungen des Bestellers unter Hinweis auf seine Geschäfts-
bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
(1) Angebote von Firma Digital NetService sind freibleibend und unverbindlich,
es sei denn das Firma Digital NetService sie ausdrücklich schriftlich
als verbindlich bezeichnet hat. Annahmeerklärungen und sämtliche
Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder
fernschriftlichen Bestätigung von Firma Digital NetService.
(2) An Bestellungen ist der Besteller vier Wochen gebunden. Der Vertrag
kommt unabhängig einer Auftragsbestätigung auch dann zustande,
wenn Firma Digital NetService innerhalb dieser Frist das bestellte Produkt
liefert oder die Dienst- oder Werkleistung ausführt.
(3) Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten
sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart
wird. Sie bleiben im Eigentum von Firma Digital NetService und sind
nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich
als verbindlich bezeichnet worden sind.
§ 3 Preise
(1) Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, ohne
Transportkosten. Die Kosten für Verpackung und die gesetzliche
Mehrwertsteuer sind im Preis enthalten. Zusatzkosten für die Frachtversicherung
und des Versandes ins und im Ausland trägt der Besteller.
(2) Wenn ein Besteller außerhalb der Bundesrepublik Deutschland
ansässig ist, verpflichtet er sich, Firma Digital NetService jeweils
rechtzeitig seine USt.Id.Nr. bekannt zu geben. Eine unterbliebene oder
nicht rechtzeitige oder unvollständige Angabe geht voll zu Lasten
des Bestellers.
§ 4 Liefer- und Leistungszeit
(1) Liefertermine oder -fristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich
vereinbart worden sind, sind ausschließlich unverbindliche Angaben.
Bei Dienstleistungs- und Werkaufträgen gilt die angegebene Terminbestimmung
als unverbindlicher Richttermin, sofern unvorhergesehene Terminänderungen
eintreten können.
(2) Falls Firma Digital NetService jedoch schuldhaft eine ausdrücklich,
schriftlich vereinbarte Frist nicht einhalten kann oder aus sonstigen
Gründen in Verzug gerät, hat der Besteller ihm eine angemessene
Nachfrist - beginnend vom Tage des Einganges der schriftlichen Inverzugsetzung
bei Firma Digital NetService oder im Falle der kalendermäßig
bestimmten Frist zu gewähren. Erst nach fruchtlosem Ablauf dieser
Nachfrist ist der Besteller berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
(3) Firma Digital NetService haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen,
vorbehaltlich der nachfolgenden Begrenzungen, wenn es sich bei dem Vertrag
um ein Fixgeschäft handelt oder der Besteller in Folge des von
Firma Digital NetService zu vertretenden Lieferverzuges berechtigt ist,
sich auf den Fortfall des Interesses an der Vertragserfüllung zu
berufen.
(4) Firma Digital NetService haftet dem Besteller bei Lieferverzug nach
den gesetzlichen Bestimmungen, wenn der Lieferverzug auf einer von Firma
Digital NetService zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Pflichtverletzung beruht. Beruht der Lieferverzug nicht auf einer von
Firma Digital NetService zu vertretenden vorsätzlichen oder grob
fahrlässigen Vertragsverletzung, ist die Haftung von Firma Digital
NetService auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden
begrenzt.
(5) Beruht der von Firma Digital NetService zu vertretende Lieferverzug
auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder
einer Kardinalpflicht, haftet Firma Digital NetService nach den gesetzlichen
Bestimmungen; in diesem Fall ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren,
typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
(6) Firma Digital NetService ist zu Teillieferungen und Teilleistungen
jederzeit berechtigt, soweit diese dem Besteller zumutbar ist.
(7) Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen von Firma
Digital NetService setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße
Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus.
(8) Kommt der Besteller in Annahmeverzug, so ist Firma Digital NetService
berechtigt, Ersatz des ihm entstehenden Schadens zu verlangen; mit Eintritt
des Annahmeverzugs geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung
und des zufälligen Untergangs auf den Besteller über.
§ 5 Gefahrübergang
Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Sendung an die
den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder
zwecks Versendung das Lager von Firma Digital NetService verlassen hat.
Falls der Versand ohne Verschulden von Firma Digital NetService unmöglich
wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den
Besteller über.
§ 6 Schutz- und Urheberrechte
An Zeichnungen, Entwürfen, Arbeitsplatzbeschreibungen und ähnlichen
Unterlagen behält sich Firma Digital NetService schon jetzt seine
Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte, Urheberrechte und andere gewerblichen
Schutzrechte vor. Ohne schriftliche Genehmigung von Firma Digital NetService
dürfen sie Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Das Kopieren
ist ebenfalls untersagt. Auf Verlangen sind diese Unterlagen sofort
an Firma Digital NetService zurückzugeben.
§ 7 Installation und Betrieb
(1) Der Besteller hat die vorgesehenen Aufstellungsräume bis zum
vereinbarten Liefertermin des Produktes nach Maßgabe und Weisungen
von Firma Digital NetService mit den dazu erforderlichen Anschlüssen
bereitzustellen.
(2) Die von Firma Digital NetService für das Produkt vorgeschriebenen
Betriebsbedingungen sind einzuhalten.
(3) Der Besteller ist für die Beachtung der berufsgenossenschaftlichen
Sicherheitsvorschriften verantwortlich.
§ 8 Gewährleistung
(1) Firma Digital NetService gewährleistet, dass seine Produkte
frei von Fabrikations- und Materialmängeln sind und haftet vorbehaltlich
der nachfolgenden Einschränkungen nach den gesetzlichen Bestimmungen:
(2) Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen.
(3) Nach dem heutigen Stand der Softwaretechnologie ist es nicht möglich,
Software zu entwickeln, die in allen Anwendungszusammenhängen und
Kombinationen fehlerfrei arbeitet. Programmfehler sind Firma Digital
NetService unverzüglich schriftlich mitzuteilen, die dann von Firma
Digital NetService unmittelbar an den Softwarehersteller weitergeleitet
werden. Ein Rechtsanspruch ergibt sich hieraus für den Besteller
jedoch nicht. Da der Besteller lediglich das Nutzungsrecht an der gekauften
Software erwirbt, sind die Lizenzbedingungen des jeweiligen Softwareherstellers
rechtsverbindlich gültig.
(4) Eine Haftung für durch Computerviren verursachte unmittelbare
oder mittelbare Schäden oder auch Folgeschäden ist vorbehaltlich
einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Übertragung
durch Firma Digital NetService ausdrücklich ausgeschlossen.
(5) Der Besteller ist verpflichtet, seine Datenbestände in geeigneter
Form selbst zu sichern. Firma Digital NetService übernimmt keine
Haftung für den Verlust von Datenbeständen, es sei denn der
Verlust von Datenbeständen ist auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
von Firma Digital NetService zurückzuführen.
(6) Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen von Firma Digital NetService
nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt
oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen
entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung, wenn der Besteller
eine entsprechende substantiierte Behauptung, dass erst einer dieser
Umstände den Mangel herbeigeführt hat, nicht widerlegt.
(8) Der Besteller muss Firma Digital NetService Mängel unverzüglich
nach Entdeckung schriftlich mitteilen.
(7) Der Besteller hat bei einer Mängelrüge Firma Digital NetService
eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. Die
Nacherfüllung kann nach der Wahl von Firma Digital NetService durch
Beseitigung des Mangels oder Lieferung neuer Ware erfolgen. Während
der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises und der
Rücktritt vom Vertrag durch den Besteller ausgeschlossen. Die Nachbesserung
gilt frühestens nach dem dritten vergeblichen Versuch als fehlgeschlagen.
(8) Im Falle einer Mitteilung des Bestellers, dass die Produkte nicht
der Gewährleistung entsprechen, verlangt Firma Digital NetService
nach seiner Wahl und auf seine Kosten, dass:
a) das schadhafte Teil bzw. Gerät zur Reparatur und anschließender
Rücksendung an Firma Digital NetService geschickt wird;
b) der Besteller das schadhafte Teil bzw. Gerät bereithält
und ein Service-Techniker von Firma Digital NetService zum Besteller
geschickt wird, um die Reparatur vorzunehmen.
(9) Soweit der Besteller verlangt, dass Gewährleistungsarbeiten
an einem von ihm bestimmten Ort vorgenommen werden, kann Firma Digital
NetService diesem Verlangen entsprechen, wobei unter die Gewährleistung
fallende Teile nicht berechnet werden. Stellt sich heraus, dass kein
Gewährleistungsfall vorliegt, hat der Besteller Kosten, insbesondere
Anfahrt, Arbeitszeit und Material zu den Standardsätzen von Firma
Digital NetService zu bezahlen.
(10) Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels kann der Besteller
erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist.
Die Rechte des Bestellers zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen
zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt:
(11) Firma Digital NetService haftet uneingeschränkt nach den gesetzlichen
Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit,
die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung
von ihm, seinen gesetzlichen Vertretern oder seinen Erfüllungsgehilfen
beruhen, sowie Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz
umfasst werden, sowie für Schäden, die auf vorsätzliche
oder grob fahrlässige Vertragsverletzung sowie Arglist von Firma
Digital NetService beruhen. Soweit Firma Digital NetService bezüglich
der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie
abgegeben hat, haftet er auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden,
die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit
beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haftet Firma
Digital NetService allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen
Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie
erfasst ist.
(12) Firma Digital NetService haftet auch für Schäden, die
durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit
die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder einer Kardinalpflicht
betrifft. Das Gleiche gilt, wenn dem Besteller Ansprüche auf Schadensersatz
statt der Leistung zusteht. Firma Digital NetService haftet jedoch nur,
soweit Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und
vorhersehbar sind.
(13) Eine weitergehende Haftung von Firma Digital NetService ist ohne
Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen;
dies gilt insbesondere auch für deliktische Ansprüche oder
Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung.
Soweit die Haftung von Firma Digital NetService ausgeschlossen oder
beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung
seiner Angestellten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
(1) Firma Digital NetService behält sich das Eigentum an der Ware
bis zur vollständigen Bezahlung aus dem Vertrag vor.
(2) Dies gilt insbesondere auch bis zur Erfüllung sämtlicher
Saldoforderungen aus Kontokorrent. Der Eigentumsvorbehalt gilt auch
als Sicherheit für Forderungen, die Firma Digital NetService aus
jedem Rechtsgrund gegen den Besteller jetzt oder künftig zustehen,
die Firma Digital NetService auf Verlangen nach seiner Wahl freigeben
wird, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 20% übersteigt.
(3) Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für Firma Digital
NetService als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für ihn. Erlischt
das (Mit-)- Eigentum von Firma Digital NetService durch Verbindung,
so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum des Bestellers
an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert)
auf Firma Digital NetService übergeht. Der Besteller verwahrt das
(Mit-)Eigentum von Firma Digital NetService unentgeltlich. Ware, an
der Firma Digital NetService (Mit-)Eigentum zusteht, wird im folgenden
als Vorbehaltsware bezeichnet.
(4) Der Besteller ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen
Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange
er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen
sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen
Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware
entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen
aus Kontokorrent) tritt der Besteller bereits jetzt sicherungshalber
in vollem Umfang an Firma Digital NetService ab. Firma Digital NetService
ermächtigt ihn widerruflich, die an Firma Digital NetService abgetretenen
Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese
Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Besteller
seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
(5) Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen,
wird der Besteller auf das Eigentum von Firma Digital NetService hinweisen
und diesen unverzüglich benachrichtigen, damit Firma Digital NetService
seine Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der
Lage ist, Firma Digital NetService die in diesem Zusammenhang entstehenden
gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet
hierfür der Besteller.
(6) Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers - insbesondere Zahlungsverzug
- ist Firma Digital NetService berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen
oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Bestellers
gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung
der Vorbehaltsware durch Firma Digital NetService liegt kein Rücktritt
vom Vertrage.
§ 10 Zahlung
(1) Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen von Firma Digital
NetService 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Gerät der Besteller mit der Zahlung in Verzug, ist Firma Digital
NetService berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an, Zinsen in
Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen
Zentralbank (EZB) zu verlangen. Der Nachweis eines höheren Schadens
durch Firma Digital NetService bleibt vorbehalten.
Firma Digital NetService ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen
des Bestellers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden
anzurechnen, und wird den Besteller über die Art der erfolgten
Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden,
so ist Firma Digital NetService berechtigt, die Zahlung zunächst
auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung
anzurechnen.
(2) Der Besteller ist zur Aufrechnung, auch wenn Mängelrügen
oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn
die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von Firma Digital
NetService anerkannt wurden oder unstreitig sind. Zur Ausübung
eines Zurückbehaltungsrechtes ist der Besteller nur berechtigt,
wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertrag beruht.
(3) Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn Firma Digital NetService
über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die
Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird.
(4) Wenn Firma Digital NetService Umstände bekannt werden, die
die Kreditwürdigkeit des Bestellers in Frage stellen, insbesondere
einen Scheck nicht einlöst oder seine Zahlungen einstellt, oder
wenn Firma Digital NetService andere Umstände bekannt werden, die
die Kreditwürdigkeit des Bestellers in Frage stellen, so ist Firma
Digital NetService berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu
stellen, auch wenn er Schecks angenommen hat. Firma Digital NetService
ist in diesem Falle außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder
Sicherheitsleistung zu verlangen.
§ 11 Leistungsänderung
Firma Digital NetService behält sich das Recht vor, jederzeit Änderungen
an einem Produkt oder einer Dienstleistung vorzunehmen, wenn:
a) die Leistung des Produktes oder der Dienstleistung nicht beeinträchtigt
wird,
b) Sicherheitsanforderungen oder Produktspezifikationen entsprochen
wird.
Firma Digital NetService ist jedoch nicht verpflichtet, derartige Änderungen
auch an den bereits ausgelieferten Produkten vorzunehmen.
§ 12 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
(1) Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen
zwischen Firma Digital NetService und Besteller gilt ausschließlich
das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Andere nationale Rechte sowie
das einheitliche Gesetz über den internationalen Kauf beweglicher
Sachen sowie das Gesetz über den Abschluss von internationalen
Kaufverträgen über bewegliche Sachen sind ausgeschlossen.
(2) Soweit der Besteller Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs,
juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches
Sondervermögen ist, ist Berlin ausschließlicher Gerichtsstand
für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder
mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
(3) Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder
eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder
werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen
oder Vereinbarungen nicht berührt.
Das neue Gesetz über rechtliche Rahmenbedingungen für den
elektronischen Geschäftsverkehr (EGG) verpflichtet alle Betreiber
von Websites zur Veröffentlichung eines Impressums.
Hier die gesetzlich vorgeschriebenen Angaben (§ 6 Abs. 1 MdStV/TDG):
verantwortlich i.S.v. § 6 MDStV:
Vladimir Iakimov
Platz der vereinten Nationen 6
10249 Berlin
Telefon: +49 (0)30 20646886
Fax: +49 (0) 30 20646887
email: info@digitalnetservice.com
Steuer-Nr.: 3436352073
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